Leitbild des KKA

  • Als Mitglied der Dienstgemeinschaft im Kirchenkreis Norden arbeiten wir ortsnah, vertrauensvoll und partnerschaftlich mit Kirchengemeinden, Gremien, Mitarbeiter/innen und Gemeindemitgliedern zusammen.

  • Wir entlasten ortsnah von Verwaltungsarbeit und schaffen Freiräume für Gemeindearbeit und Gemeindeleitung.

  • Wir lösen Aufgaben praxisorientiert und zeitnah.

  • Wir pflegen einen gerechten, fairen und offenen Umgang miteinander.

  • Wir sind kompetente Ansprechpartner, Berater und Dienstleister vor Ort.

Aufgaben und Personalbestand

Der Umfang der Aufgabenerledigung des Kirchenkreisamtes orientiert sich im wesentlichen am Aufgabenverzeichnis der Kirchenkreisämter der Ev.-luth. Landeskirche. Im Aufgabenverzeichnis sind die Aufgaben beschrieben, die in der Stellenplanungsverordnung mit Arbeitseinheiten –AE- berücksichtigt werden. Darüber hinaus gehende Dienstleistungen müssen ihrem Umfang nach festgelegt und von den Auftraggebern durch Personal- und Sachkostenerstattungen (Verwaltungskos-tenumlagen, Drittfinanzierung) abgegolten werden. Aufgrund der Finanzmittelknappheit wurde die Dotierung der Arbeitseinheiten des Kirchenkreisamtes in mehreren Schritten auf 74,5 % und im Zuge dessen auch der Personalbestand abgesenkt. Die Anforderungen an eine qualitativ gute Verwaltungsarbeit werden trotz der Personalreduzierungen weiter erfüllt. Die Rationalisierungsmöglichkeiten sind jedoch weitgehend erschöpft. Zusätzliche Personalreduzierungen oder weitere Aufgabenzuwächse können nur dadurch ausgeglichen werden, dass Umfang und Intensität der Verwaltungsarbeit reduziert wird.

Die Stellenausstattung des Kirchenkreisamtes Norden ist nach der Stellenplanungsverordnung gegenwärtig mit 10,48 AE, davon 74,5 % = 7,81 AE festgeschrieben. Die tatsächliche Stellenbesetzung umfasst z.Zt. 7,5 AE. Personaleinsparungen sind daher zur Zeit nicht erforderlich.

Perspektive

Mit Beschluß vom 25.4.2007 befürwortet der Kirchenkreisvorstand die Zusammenlegung des Kirchenkreisamtes Norden mit dem künftigen Kirchenamt Aurich zum 1.1.2013. Voraussetzung bleibt die möglichst kostengünstige Verwirklichung dieses Vorhabens und der verantwortungsvolle Umgang mit kirchlichen Geldern, unabhängig von der Frage einer landeskirchlichen Bezuschussung.

Das mit Datum vom 21.9.2007 vorgelegte Sachverständigengutachten der Firma Schmädeke & Partner (Wirtschaftsprüfer, Oldenburg) weist deutliche Einsparungen durch die Einrichtung einer „Außenstelle Norden“ des Kirchenamts Aurich nach. Dieses Ergebnis wird vom Landeskirchenamt aber geringer veranschlagt als eventuell zu erwartende Synergie-Effekte; darüber hinaus werden vom Landeskirchenamt weitere Aspekte gegen das Vorhalten einer Außenstelle angeführt.

Obwohl der Kirchenkreis Norden nach wie vor von der Richtigkeit seiner Position überzeugt ist, verzichtet er im Interesse eines gedeihlichen Zusammenwirkens auf weitere Einsprüche. Die Mitarbeiter des Kirchenkreisamts Norden und die Verantwortlichen im Kirchenkreis werden alles dafür tun, dass ein reibungsloser Ablauf der Fusion zum 1.1.2013 und eine effektive Arbeit zum Wohle der drei betroffenen Kirchenkreise und unserer Landeskirche gewährleistet sind.

Um über 2013 hinaus eine größtmögliche Ortsnähe zu bewahren, wird der Kirchenkreis die vom Landeskirchenamt vorgeschlagene Einrichtung eines „Front-Office“ aufgreifen.