Projekt "Förderung des musikalischen Lebens im Kirchenkreis Norden" ("Musikfonds")
Die Sachzuweisungen für unsere Kirchengemeinden mussten mehrfach reduziert werden. Auch im Blick auf Chorleiterstellen mussten die Gemeinden herbe Einschnitte hinnehmen.
Darum entschlossen sich die Leitungsgremien des Kirchenkreises Norden bereits im November / Dezember 2003 zu einer besonderen Förderung musikalischer Initiativen.
1. Zielsetzung
2. Einrichtung von Musikfonds in den Gemeinden
Jede Kirchengemeinde ist gehalten, einen Musikfonds auf Gemeindeebene einzurichten. In diesen Musikfonds fließen aus der jeweiligen Gemeinde:
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Kollekten
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Spenden
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Konzerteinnahmen
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Beiträge (z.B. für die Ausbildung an Instrumenten)
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„Chorgroschen“ (geringer Beitrag in Chören und Instrumentalgruppen je Probenabend & TeilnehmerIn)
3. Bonifizierung durch den Kirchenkreis
Das am Jahresende vorliegende Ergebnis des jeweiligen Musikfonds wird aus dem Innovationsfonds des Kirchenkreises bonifiziert, und zwar
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im Verhältnis 2 : 1 (also 2/3 Kirchengemeinde, 1/3 Kirchenkreis)
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ab einer kirchengemeindlichen Musikfonds-Einlage von mindestens 200,- €
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bis zu einem Zuschuss von höchstens 1.000,- € pro Jahr und Gemeinde.
4. Freie Verfügung der Gemeinden
Das durch den Musikfonds + Bonifizierung aufgebrachte Geld steht der jeweiligen Kirchengemeinde (zweckgebunden allein für die musikalische Arbeit) zur freien Verfügung, also z.B.
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zur Materialbeschaffung (Instrumente, Noten...)
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zur pauschalen Unterstützung von Chor- und Übungsleitern, Aufwandsentschädigung etc.