Wie das "Norder Modell" funktioniert
Typische Fragen - einfache Antworten
Kann das denn gutgehn?
Manches scheint gegen die Co-Finanzierung von Pfarrstellen (und anderer Stellen auch) zu sprechen.
Nach unserer Erfahrung geht es gut. Überall dort, wo Gemeinden den Mut dazu haben. Und zugleich einen phantasievollen, engagierten Gemeindeaufbau betreiben.
1. Ist die Bonifizierung von Gemeinden, "die sich das leisten können", nicht ungerecht?
2. Um welche Summen handelt es sich eigentlich?
Eine Viertel Pfarrstelle „kostet“ rechnerisch gegenwärtig 17.725 €.
Will eine Gemeinde ihre ¾-Pfarrstelle zu einer „vollen“ Stelle aufstocken, muss sie also (nach dem bisherigem Schlüssel 3 : 1 : 1 bzw. 3 : 2) 10.635 € pro Jahr aufbringen. Der Kirchenkreis zahlt 3.545 €, dieselbe Summe sollte von der Landeskirche hinzu kommen. Solange die Landeskirche nichts dazu beiträgt, zahlt der Kirchenkreis 7.090 €.
Für die neue Planungsrunde gilt der Schlüssel 2 : 1 - demnach zahlt die Gemeinde zwei Drittel von 17.725 €, also 11.817 €, und der Kirchenkreis bonifiziert diese Summe mit 5.908 €.
3. Geht es eigentlich nur um Pfarrstellen - oder auch um die Finanzierung anderer Mitarbeiter?
4. Wie kommt die Gemeinde zu ihrem Geld?
Der Weg zur Einwerbung der erforderlichen Gelder ist völlig freigestellt. Das kann über einen Förderverein passieren oder über einen Förderkreis, aber auch durch Spendenbeiträge (insbes. durch Daueraufträge). Neben den regelmäßigen Beiträgen - die die Finanzplanung natürlich erleichtern - können Gelder aus Kollekten, von Gemeindeaktionen und -festen, aus Beiträgen Dritter (etwa aus Konzerten zugunsten des Projekts Pfarrstellenerhalt) usw. dazu beitragen. Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt!
In zwei Fällen haben sich im Kirchenkreis Norden Fördervereine gegründet.
5. Woher kommt der Bonifizierungs-Beitrag des Kirchenkreises?
Wie die meisten anderen Kirchenkreise auch, verfügt der KK Norden über einen Kapitalfonds, dessen Gelder durch die gemeinsame Einlage aller Gemeinden eine besonders hohe Verzinsung erlangen. Alle Erträge, die über 2 % Zinsen hinaus gehen, wurden per KKT-Beschluss in einen „Innovationsfonds“ des Kirchenkreises überführt. Hinzu kamen 50 % der landeskirchlichen Sonderausschüttung von 2003
Um das Angebot der Bonifizierung für weitere Gemeinden offen halten zu können, hat der Kirchenkreistag im Dezember 2007 einstimmig beschlossen, die Zinsabschöpfung zugunsten des Innovationsfonds bereits bei 1 % greifen zu lassen. Damit ist der Innovationsfonds über viele Jahre in der Lage, engagierte Gemeinden zu bonifizieren.
6. Begibt man sich als Pastor, als Diakon, als Gemeindemitarbeiter nicht in eine ungute Abhängigkeit?
7. Lassen sich Pastoren überhaupt darauf ein, eine derart finanzierte Stelle anzunehmen?
Eins ist sicher: Wer eine derartige Stelle annimmt, wird ein kreativer, engagierter und menschenfreundlicher Zeitgenosse sein müssen! Eigentlich keine schlechten Voraussetzungen für die betreffende Gemeinde...
Der KK Norden garantiert dem Pastor / Diakon für alle sonder-finanzierten Stellen ein zumindest 5-jähriges Bleiberecht. Ein kalkulierbares Risiko für alle Seiten!