Hohe Verantwortung - vielfältige Aufgaben
Die Verantwortung des KKV
Der Kirchenkreisvorstand (KKV) trägt zusammen mit der Kirchenkreissynode (KKS) und dem Superintendenten die Verantwortung für die Arbeit im Kirchenkreis.
Der KKV nimmt bei seinen monatlichen Sitzungen - im Kirchenkreis Norden in der Regel am 3. Mittwoch des Monats (Ausnahmen durch Ferienregelungen u.ä.) - die Aufgaben der KKS wahr, wenn diese nicht zusammengetreten ist. Er sorgt für die Ausführung der KKS-Beschlüsse.
Der KKV führt also die laufenden Geschäfte des Kirchenkreises. Dabei unterstützt und berät er den Superintendenten.
Der KKV
- fördert und beaufsichtigt die Arbeit der Kirchengemeinden und ihrer Kirchenvorstände,
- entscheidet über kirchenrechtliche Genehmigungen,
- beschließt über Stellenbesetzungen im Kirchenkreis und seinen Einrichtungen,
- führt insbesondere bei Anstellungen auf Kirchenkreisebene die Dienstaufsicht
- verwaltet das Vermögen des Kirchenkreises,
- fördert insbesondere auch die übergemeindlichen Arbeitsformen im Kirchenkreis,
- wirkt bei Visitationen, Kirchenwahlen usw. mit,
- vertritt den Kirchenkreis in der Öffentlichkeit.
Der Superintendent ist grundsätzlich Vorsitzender eines KKV.
Als solcher vertritt er den KKV in der Öffentlichkeit.