Kirchenkreisvorstand (KKV)

Der Kirchenkreisvorstand: v.l.n.r. P. Andreas Lüder, Pn Anna Henken, Herma Heyken, Udo Ahrends, Thorsten Fritz, Johannes Trännapp, Johanne Dannholz, Reiner Foken, Pn Marika Cuno, Superintendent Christian Neumann

Hohe Verantwortung - vielfältige Aufgaben

Die Verantwortung des KKV
Der Kirchenkreisvorstand (KKV) trägt zusammen mit der Kirchenkreissynode (KKS) und dem Superintendenten die Verantwortung für die Arbeit im Kirchenkreis.

Der KKV nimmt bei seinen monatlichen Sitzungen - im Kirchenkreis Norden in der Regel am 3. Mittwoch des Monats (Ausnahmen durch Ferienregelungen u.ä.) - die Aufgaben der KKS wahr, wenn diese nicht zusammengetreten ist. Er sorgt für die Ausführung der KKS-Beschlüsse.
Der KKV führt also die laufenden Geschäfte des Kirchenkreises. Dabei unterstützt und berät er den Superintendenten.

Der KKV

  • fördert und beaufsichtigt die Arbeit der Kirchengemeinden und ihrer Kirchenvorstände,
  • entscheidet über kirchenrechtliche Genehmigungen,
  • beschließt über Stellenbesetzungen im Kirchenkreis und seinen Einrichtungen,
  • führt insbesondere bei Anstellungen auf Kirchenkreisebene die Dienstaufsicht
  • verwaltet das Vermögen des Kirchenkreises,
  • fördert insbesondere auch die übergemeindlichen Arbeitsformen im Kirchenkreis,
  • wirkt bei Visitationen, Kirchenwahlen usw. mit,
  • vertritt den Kirchenkreis in der Öffentlichkeit.

Der Superintendent ist grundsätzlich Vorsitzender eines KKV.
Als solcher vertritt er den KKV in der Öffentlichkeit.

Die Zusammensetzung unsres KKV

Der KKV Norden setzt sich zusammen aus:

  • 3 Ordinierten Pastor*Innen
  • 6 Nicht-Ordinierten

Aktuelle Zusammensetzung:

  • Superintendent Christian Neumann
  • Pastorin Marika Cuno (1. Stellv. Vorsitzende)
  • Pastorin Anna Henken
  • Pastor Dr. Andreas Lüder
  • Udo Ahrends
  • Johanne Dannholz
  • Reiner Foken
  • Thorsten Fritz
  • Herma Heyken (2. Stellv. Vorsitzende)
  • Johannes Trännapp

Ohne Stimmrecht werden eingeladen und nehmen regelmäßig teil:

  • Theodor Weber, Vorsitzender des KKS-Präsidiums
  • Pastorin Christiane Elster, 2. Stellv. des Superintendenten
  • Heike Warfsmann, Kirchenamt Aurich

Das sagt die Kirchenkreisordnung:

In § 27der Kirchenkreisordnung (KKO) heißt es zu den
Aufgaben und Befugnissen:

( 1 ) 1 Der Kirchenkreisvorstand führt die laufenden Geschäfte des Kirchenkreises und vertritt ihn im Rechtsverkehr. 2 Er führt die Beschlüsse der Kirchenkreissynode aus und ist ihr gegenüber berichtspflichtig.
 
( 2 ) Der Kirchenkreisvorstand hat im Rahmen des geltenden Rechts insbesondere folgende Aufgaben:
  1. Er setzt die Konzepte und Pläne zur Stellenplanung, zum Gebäudemanagement und zur allgemeinen Finanzplanung im Kirchenkreis um.
  2. Er entscheidet über Zuweisungen an die kirchlichen Körperschaften im Kirchenkreis.
  3. Er führt die Aufsicht über die kirchlichen Körperschaften im Kirchenkreis.
  4. Er stellt beruflich Mitarbeitende des Kirchenkreises an und führt die Dienstaufsicht über sie.
  5. Er beauftragt ehrenamtlich Mitarbeitende.
  6. Er unterstützt beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende bei der Ausübung ihres Dienstes und sorgt für ihre persönliche Begleitung und fachliche Qualifizierung.
  7. Er verwaltet das Vermögen des Kirchenkreises und entscheidet über die Nutzung seiner Gebäude.
  8. Er berät und unterstützt die Superintendentin oder den Superintendenten und wirkt an Visitationen im Kirchenkreis mit.
  9. Er wirkt an der Bildung der Kirchenvorstände, der Kirchenkreissynode und der Landessynode mit.