Kirchenkreisvorstand (KKV)

Hohe Verantwortung - vielfältige Aufgaben

Die Verantwortung des KKV
Der Kirchenkreisvorstand (KKV) trägt zusammen mit der Kirchenkreissynode (KKS) und dem Superintendenten die Verantwortung für die Arbeit im Kirchenkreis.

Der KKV nimmt bei seinen monatlichen Sitzungen - im Kirchenkreis Norden in der Regel am 3. Mittwoch des Monats (Ausnahmen durch Ferienregelungen u.ä.) - die Aufgaben der KKS wahr, wenn diese nicht zusammengetreten ist. Er sorgt für die Ausführung der KKS-Beschlüsse.
Der KKV führt also die laufenden Geschäfte des Kirchenkreises. Dabei unterstützt und berät er den Superintendenten.

Der KKV

  • fördert und beaufsichtigt die Arbeit der Kirchengemeinden und ihrer Kirchenvorstände,
  • entscheidet über kirchenrechtliche Genehmigungen,
  • beschließt über Stellenbesetzungen im Kirchenkreis und seinen Einrichtungen,
  • führt insbesondere bei Anstellungen auf Kirchenkreisebene die Dienstaufsicht
  • verwaltet das Vermögen des Kirchenkreises,
  • fördert insbesondere auch die übergemeindlichen Arbeitsformen im Kirchenkreis,
  • wirkt bei Visitationen, Kirchenwahlen usw. mit,
  • vertritt den Kirchenkreis in der Öffentlichkeit.

Der Superintendent ist grundsätzlich Vorsitzender eines KKV.
Als solcher vertritt er den KKV in der Öffentlichkeit.

Die Zusammensetzung unsres KKV

Der KKV Norden setzt sich seit über 20 Jahren nach einem bewährten Schlüssel zusammen, der proportional die Zahl der Gemeindeglieder in seinen Wahlbezirken berücksichtigt. So stellen

  • der Bezirk Inseln 1 Delegierte(n) - für 3 Inselgemeinden
  • der Bezirk Stadt 3 Delegierte - für 4 Gemeinden
  • der Bezirk Land 3 Delegierte - für 7 Gemeinden
  • der Bezirk Brookmerland 2 Delegierte - für 6 Gemeinden
  • dazu qua Amt der Superintendent

Zusätzlich gilt es zu berücksichtigen, dass - wie für jeden KKV der Landeskirche vorgeschrieben - mit dem Superintendenten

  • 3 Geistliche
  • 6 Nichtgeistliche / "Laien"

das Leitungsgremium KKV bilden müssen.
Außerdem möchte der Kirchenkreis möglichst paritätisch Frauen und Männer vertreten wissen. Alles in allem eine hohe Herausforderung, wenn die KKS aus sich heraus alle sechs Jahre ihren KKV wählt...

Aktuelle Zusammensetzung:

  • Superintendent Christian Neumann
  • Pastor Stephan Bernhardt, Norderney / "Inseln"
  • Pastorin Marika Cuno, Norden-Süderneuland (1. Stellv. KKV-Vorsitzende) / "Stadt"
  • Herma Heyken, Norden (2. Stellv. KKV-Vorsitzende) / "Stadt"
  • Wilhelm von Reth, (Großheide) Norddeich / "Stadt"
  • Reiner Foken, Nesse / "Land"
  • Thorsten Fritz, Hage / "Land"
  • Pastorin Cordula Trauner, Dornum / "Land", 2. Stellv. des Superintendenten im Aufsichtsamt
  • Udo Ahrends, Rechtsupweg / "Brookmerland"
  • Gerhard Evers, Marienhafe / "Brookmerland"

Ohne Stimmrecht werden eingeladen und nehmen regelmäßig teil:

  • Theodor Weber, Hage, Vorsitzender des KKS-Vorstands
  • Pastor Dr. Andreas Lüder, Großheide, 1. Stellv. des Superintendenten im Aufsichtsamt
  • Heike Warfsmann, Vertretung des Kirchenamts / Protokoll

Das sagt die Kirchenkreisordnung:

In § 39 der Kirchenkreisordnung (KKO) heißt es zu den
Aufgaben und Befugnissen:

( 1 ) 1 Der Kirchenkreisvorstand führt die laufenden Geschäfte des Kirchenkreises und vertritt ihn im Rechtsverkehr. 2 Er führt die Beschlüsse der Kirchenkreissynode aus und ist ihr gegenüber berichtspflichtig.
 
( 2 ) Der Kirchenkreisvorstand hat im Rahmen des geltenden Rechts insbesondere folgende Aufgaben:
  1. Er setzt die Konzepte und Pläne zur Stellenplanung, zum Gebäudemanagement und zur allgemeinen Finanzplanung im Kirchenkreis um.
  2. Er entscheidet über Zuweisungen an die kirchlichen Körperschaften im Kirchenkreis.
  3. Er führt die Aufsicht über die kirchlichen Körperschaften im Kirchenkreis.
  4. Er stellt beruflich Mitarbeitende des Kirchenkreises an und führt die Dienstaufsicht über sie.
  5. Er beauftragt ehrenamtlich Mitarbeitende.
  6. Er unterstützt beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende bei der Ausübung ihres Dienstes und sorgt für ihre persönliche Begleitung und fachliche Qualifizierung.
  7. Er verwaltet das Vermögen des Kirchenkreises und entscheidet über die Nutzung seiner Gebäude.
  8. Er berät und unterstützt die Superintendentin oder den Superintendenten und wirkt an Visitationen im Kirchenkreis mit.
  9. Er wirkt an der Bildung der Kirchenvorstände, der Kirchenkreissynode und der Landessynode mit.

Geistliche Leitung

Unser KKV hat durchaus den Anspruch, die "geistliche Leitung" des Kirchenkreises auszuüben. Darum kommt er etwa im Zwei-Jahres-Rhythmus immer wieder zu KKV-Wochenenden zusammen, um über die "Tagespolitik" hinweg spirituell zusammenzuarbeiten und ein gemeinsames geistliches Verständnis seiner Aufgaben zu entwickeln...
(Foto: im "Labyrinth" beim KKV-WE Nov. 2017)

KKV-Wochenende 2019